PFAS-Vorkommen in offenen Gewässern des Dresdner Nordens

Im Rahmen eines Messprojekts hat das LfULG Wasserproben in einzelnen Oberflächengewässern der Gemarkungen Hellerau, Lausa und Weixdorf genommen. Die Analyse der Wasserproben ergab teils erhöhte
PFAS-Konzentrationen. Besonders betroffen sind die Bereiche Ziegeleiteichgraben und Ziegeleiteich. Die Stadtverwaltung hatte daraufhin im letzten Jahr weitere Untersuchungen eingeleitet, zum Beispiel in allen Teichen der Weixdorfer Teichkette. Wie es zu den Verunreinigungen kam, ist noch unklar.

Die höchsten PFAS-Befunde bestätigten sich im Bereich des Ziegeleiteiches/Ziegeleiteichgrabens in Dresden-Klotzsche.

Allgemeinverfügung schränkt Wasserentnahme ein

Das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden untersagte daher die erlaubnisfreie Nutzung von Oberflächenwasser aus dem Ziegeleiteich und dem Ziegeleiteichgraben. Außerdem ist die erlaubnisfreie Nutzung des Grundwassers in einem Umkreis von bis zu 100 Metern um diese beiden Gewässer verboten.

Untersagt ist sowohl der Konsum des Grundwassers als auch jedwede Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken, z. B. zum Gießen von Obst und Gemüse im Kleingarten, um Lebensmittel und Böden nicht zu belasten.

Eine Nutzung des Grundwassers als Trink- und Gießwasser ist nur möglich, wenn die Grenzwerte der geltenden Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Für die regelmäßige Kontrolle der Brunnen sind die Eigentümer
verantwortlich. Die Nutzung von aufbereitetem Grundwasser als Gießwasser muss im betreffenden Bereich bei der unteren Wasserbehörde per E-Mail an umwelt.recht1@dresden.de beantragt werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung zum Schutz von Mensch und Boden ist im elektronischen Amtsblatt (Nr. e44-02-2026 vom 27. Februar 2026) nachzulesen.
Die aktuellsten und wichtigsten Informationen, Analyseergebnisse und Hinweise finden Sie auf www.dresden.de/pfas.

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Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden

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